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Förderung für
den Waldbesitz

Vorbereitungsdienst für den gehobenen Forstdienst

Anwärterzeit

In der Laufbahn des gehobenen Forstdienstes bildet Wald und Holz NRW derzeit jährlich im Rahmen einer einjährigen internen Qualifikation 20 forstliche Bachelor-Absolventen als Forstinspektoranwärter-/innen in 14 Regionalforstämtern aus.

Die praxisnahe Laufbahnprüfung für den gehobenen Forstdienst wird jährlich Ende September an wechselnden Standorten in NRW durchgeführt, und beinhaltet drei Klausuren, eine Waldprüfung mit acht Stationen sowie eine mündliche Prüfung in fünf Prüfungsgebieten. Ab Einstellungsjahrgang 2014 wird der Einstellungstermin für die Forstinspektoranwärter-/innen auf den 01. Oktober vorgezogen und es ist geplant, den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Forstdienst von bisher 12 auf 18 Monate zu verlängern.

Die von Wald und Holz NRW angebotenen Vorbereitungsdienste mit anschließender Laufbahnprüfung haben eine bundesweite Anerkennung für die Laufbahnen des gehobenen bzw. höheren Forstdienstes.

Weitere Informationen und Bewerbung

Die Ausbildung dauert 12 Monate und die Einstellung erfolgt zum 1. Oktober eines jeden Jahres.
Der Antrag / die Bewerbung auf Einstellung ist spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin (31. Juli jeden Jahres) zu richten an:

Wald und Holz NRW
Fachbereich I
Sachgebiet Aus- und Fortbildung
Albrecht-Thaer-Str. 34
48147 Münster

Dem Antrag sind unter Angabe des ständigen Wohnsitzes (Postanschrift) folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zielgerichtetes Anschreiben, ggf. zusätzlich ein Motivationsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis (Kopie) Führerschein Klasse B
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Zeugnis) oder der Fachhochschulreife
  • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung des Studienganges Forstwirtschaft (Dipl. Forstwirt FH bzw. Bachelor-Abschlussnote einer forstlichen Fakultät, Universität oder FH)
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz (oder Kopie des gültigen Jagdscheines)
  • (Nachweis über die Ableistung des forstlichen Praktikums)*
  • Nachweis über etwaige berufliche Tätigkeiten und erworbene zusätzliche Qualifikationenn (Sachkundenachweise Pflanzenschutz, Ausbilder/-innenschein/ BAP-Schein, Fischereischein, Waldpädagogisches Zertifikat etc. pp.)

* bei Studium mit integriertem Praktikum: Angabe in welchem Betrieb das Praktikum abgeleistet wurde, ggf. Praktikumszeugnis

Häufig gestellte Fragen zu den Vorbereitungsdiensten in den Laufbahnen des gehobenen und höheren Forstdienstes beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

- Vor dem Vorbereitungsdienst -

Bewerbungsvoraussetzungen
1. Wie soll die Bewerbung eingereicht werden?

Bewerben Sie sich gerne mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen über das Online-Bewerbungsportal des Landes NRW BVplus.
Sobald der Link aktiv ist, erscheint er auf der Homepage (ca. drei Monate vor Bewerbungsschluss).

2. Wird ein Motivationsschreiben benötigt?

Ja, ein Motivationsschreiben ist erwünscht! Wenn kein Motivationsschreiben beiliegt, muss im Anschreiben Ihre Motivation für einen forstlichen Vorbereitungsdienst bei Wald und Holz NRW ausführlich begründet sein.

Nutzen Sie Ihr Motivationsschreiben auch gerne dazu Ihre prioritären Wunschforstämter für die Ausbildung zu benennen, soweit Sie Standortpräferenzen haben. Wir werden im Falle einer Zulassung zum Vorbereitungsdienst versuchen, Ihre Wünsche bezüglich eines Ausbildungs­forstamtes zu berücksichtigten. Da wir oft keine 1:1 Passung herstellen können, geben Sie wenigstens eine Alternative an.

3. Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Für die Vorbereitungsdienste in den Laufbahnen des gehobenen und höheren Forstdienstes bei Wald und Holz NRW wird ein klassischer forstlicher Bachelor- bzw. konsekutiver forstlicher Masterabschluss einer forstwirtschaftlichen Fakultät gefordert.

Gewünscht ist die forstliche Generalistin / der forstliche Generalist mit profundem Wissen in den forstlichen Kernfächern:

  • Waldbau/Waldökologie,
  • Waldnaturschutz/ Landschaftspflege,
  • Forstliche Betriebswirtschaftslehre,
  • Forstliche Arbeitswissenschaft,
  • Forstnutzung,
  • allgemeine und fachbezogene Rechts- und Verwaltungsgrundlagen.

Für den gehobenen Forstdienst muss zusätzlich Verfahrenstechnologie und für den höheren Forstdienst zusätzlich Forstplanung nachgewiesen werden.

Weitere Voraussetzungen für beide forstliche Vorbereitungsdienste sind der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines nach dem Bundes­jagdgesetz, der Besitz des Führerscheins der Klasse B, ein einwandfreies Führungszeugnis aktuellen Datums sowie eine grundsätzliche körperliche und gesundheitliche Forstdienst­tauglichkeit für die Tätigkeitsbereiche des forstlichen Außendienstes.

Da aufgrund der Waldbesitzartenverteilung das Geschäftsfeld Privatwaldbetreuung / Dienst­leistung bei Wald und Holz NRW deutlich im Vordergrund steht, ist bezüglich der Softskills eine hohe Kompetenz im Bereich Kommunikation/ Rhetorik / Beratung  erwünscht. Weiterhin verlangt die Tätigkeit im Forstbereich ein hohes organisatorisches Geschick!

Das Forstdienstausbildungsgesetz NRW (FDAG NRW) regelt in § 2 die Einstellungs­voraussetzungen für die Vorbereitungsdienste in den Laufbahnen des höheren und gehobenen Forstdienstes.

4. Ist eine Bewerbung mit einem vorläufigen Leistungsnachweis/Zeugnis möglich?

Ja, eine fristgerechte Bewerbung ist auch mit einem vorläufigen Bachelor- bzw. Masterzeugnis möglich. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit dem vorläufigen Zeugnis bis zum Ende der Bewerb­ungsfrist am 31.07. jeden Jahres (gehobener Forstdienst) bzw. 31.03. jeden Jahres (höherer Forstdienst) über das Online-Bewerbungsportal „BVplus“ ein. Ihre Abschluss­zeugnisse und Prüfungsurkunden können Sie nach Erhalt nachreichen.

Sie kommen mit Ihrer Bewerbung allerdings erst in die Rankingliste aller Bewerber/-innen, wenn uns Ihre Bachelor-Urkunde und Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis bzw. für das Forstreferendariat zusätzlich Ihre Master-Urkunde und das Master-Abschlusszeugnis vorliegt, da die Abschlussnote (und ggf. bei wiederkehrenden Bewerbungen eine Wartezeit) maßgeblich für die Vergabe der Ausbildungsstellen für Forstinspektoranwärter/-innen und Forstreferendar/-innen ist. Mit der Vergabe der Ausbildungsplätze beginnen wir am 01.08. (gehobener Forstdienst) bzw. 01.04. (höherer Forstdienst) direkt nach Bewerbungsschluss.

5. Bin ich mit Forst-Bachelor und Forst-Master überqualifiziert für eine Forstinspekoranwärter/-innen-Stelle?

Der forstliche Masterabschluss überqualifiziert Sie nicht für eine Bewerbung auf eine Forstinspektoranwärter/-innen-Stelle! Mit der Kombination eines forstlichen Bachelor- und Masterabschlusses einer forstlichen Fakultät können Sie sich sowohl auf den Vorbereitungs­dienst im ersten wie im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. im Forstdienst (ehemals gehobener und höherer Forstdienst) bewerben.

Für die Zulassung als Forstinspektoranwärter-/in wird dann nur Ihr forstlicher Bachelorabschluss für das Ranking herangezogen. Fügen Sie Ihren forstlichen Masterabschluss (Urkunde und Zeugnis) gerne Ihrer Bewerbung mit bei!

6. Gibt es eine Altersgrenze für die Teilnahme an den Vorbereitungsdiensten?

Sowohl im gehobenen wie auch im höheren Dienst gibt es keine Altersgrenze. Allerdings ist eine nach dem erfolgreichen Vorbereitungsdienst vorgesehene Verbeamtung gemäß der Laufbahn­verordnung nur bis zu einem Lebensalter von 42 Jahren möglich.

7. Was gilt für mich als Quereinsteiger in die Forst-Welt?

Das Berufsbild Förster / Försterin erlaubt bei Wald und Holz NRW in beiden Laufbahnen (gehobener und höherer Forstdienst) keinerlei Seiten- oder Quereinsteiger anderer / verwandter oder fremder Disziplinen / Studiengänge!

Voraussetzung für die Zulassung zu einem forstlichen Vorbereitungsdienst ist der Abschluss eines forstlichen Bachelor- (und Master) Abschlusses zzgl. der weiteren in unserem Info-Flyer dargestellten Bewerbungsvoraussetzungen. So findet z. B. ein Absolvent eines Bachelor­studienganges Landschaftsökologie, Landwirtschaft oder BWL in Kombination mit einem forstlichen Masterabschluss keine Zulassung für ein Forstreferendariat. Auch über eine Ausbildung zum Forstwirt / Forstwirtin gelangen Sie nicht ohne ein forstliches Studium zum Beruf einer Försterin / eines Försters.

Für die berufliche Tätigkeit als Förster/-in bei Wald und Holz NRW sowie in den kommunalen Forstbetrieben in Nordrhein-Westfalen wird zusätzlich gemäß Landesforstgesetz ein forst­licher Vorbereitungsdienst mit Laubahnprüfung und einer damit erworbenen, sogenannten Laufbahnbefähigung für das erste bzw. zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. im Forst­dienst verlangt. Dahinter stecken neben den Bestimmungen im Landesforstgesetz auch noch entsprechende Laufbahnverordnungen des Landes NRW, die die forstfachliche Qualifikation regeln.

8. Kann ich den Jagdscheinkurs parallel zum forstlichen Vorbereitungsdienst absolvieren?

Nein, den Jagdschein benötigen Sie als Eingangs- / Bewerbungsvoraussetzung für den forst­lichen Vorbereitungsdienst. Die Möglichkeit den Jagdschein parallel zum Vorbereitungs­dienst zu erwerben besteht nicht. Informationen zum Erwerb des Jagdscheins erhalten Sie bei Ihrer Landes- / Kreisjägerschaft des Landesjagdverbandes (LJV) Ihres Bundeslandes, sowie über eine der zahlreich vorhandenen Jagdschulen. Normalerweise erwerben die Forststudenten den Jagdschein kostengünstig im Rahmen des Forststudiums oder bereits vor dem Forststudium mit privater Initiative.

Nach der Bewerbung
9. Nach welchen Kriterien vergibt Wald und Holz NRW die Ausbildungsstellen für die forstlichen Vorbereitungsdienste?

Gemäß §§ 3 und 4 des Forstdienstausbildungsgesetzes NRW (FDAG NRW) werden die verfügbaren Ausbildungsstellen nach den Kriterien Qualifikation und Wartezeit vergeben.

Die fristgerechten Bewerbungen werden dafür in eine Rankingliste (jährliche Bewerbungs-eingangsliste) aufgenommen. Im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. (ehemals gehobener Forstdienst) erfolgt das Ranking nach der Note des forstlichen Bachelor-Abschluss­zeugnisses. Für die Platzvergabe der Forstreferendariate erfolgt das Ranking nach dem arithmetischen Mittelwert der Noten des forstlichen Bachelor- und Masterabschlusses.

Bei jährlich wiederkehrenden Bewerbungen wird ein Wartezeitbonus von 0,2 pro Jahr auf die ursprüngliche Ranking-Note gewährt. Bitte reichen Sie hierzu wiederholt ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in aktualisierter Form bei BVplus ein.

Im Rahmen der Frauenförderung werden Frauen bei gleicher Leistung und Befähigung (hier Gleichheit der o. g. Ranking-Noten) vorrangig eingestellt.

10. Bis zu welcher Note werden die Ausbildungsplätze vergeben?

Die zugelassenen Noten-Schnittwerte schwanken von Jahr zu Jahr, weshalb wir keine präzise Notengrenze benennen und veröffentlichen möchten. Grundsätzlich gilt natürlich, je besser die Note, desto eher besteht die Chance direkt einen Platz im Vorbereitungsdienst für den gehobenen bzw. höheren Forstdienst beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erhalten.

11. Werden Vorstellungsgespräche geführt?

Für das Einstellungsverfahren der Vorbereitungsdienste gehobener und höherer Forstdienst werden auf Grundlage der Vorgaben / Einstellungskonditionen des Forstdienstausbildungs­gesetzes (FDAG NRW) und der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (VAPgeh/höh FD NRW) keine Personalauswahlverfahren durchgeführt.

Für den Vorbereitungsdienst im gehobenen Forstdienst können auf Wunsch mit den zuge­lassenen Bewerber/-innen Informations­gespräche im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geführt werden. Für das Forstreferendariat wird mit allen zugelassenen Bewerber/-innen vor der Einstellung ein Informationsgespräch mit der Ausbildungsleitung geführt.

12. Wie ist der Ablauf für die Vergabe der Ausbildungsforstämter?

Mit Ihrer Bewerbung können Sie gerne Wünsche bezüglich des Ausbildungsforstamtes äußern (siehe unter Frage 2.). Die Zuweisung der Forstreferendar/-innen und Forstinspektoranwärter/-innen auf die Ausbildungsforstämter erfolgt nach Bewerbungsschluss und Abschluss der Ausbildungsplatzvergabe in Absprache mit den Bewerber/-innen und den Ausbildungsforst­ämtern.

13. Wie ist der Ablauf für die Revierzuordnung der entsprechenden Forstämter?

Mit der Zuweisung der Regionalforstämter durch die Ausbildungsleitung erfolgt die anschließende Revierzuordnung auf die Ausbildungs-Forstbetriebsbezirke (FBB Staatswald und FBB Privat- und Körperschaftswald) nach Verfügbarkeiten, bzw. wird fallweise individuell durch die Prozess­verantwortlichen für die Ausbildung in den entsprechenden Regionalforstämtern entschieden. Wir haben keine festen Ausbildungsreviere.

14. Werden die Kosten für die Forstdiensttauglichkeitsuntersuchung erstattet?

Die Forstdiensttauglichkeit  ist Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei Wald und Holz NRW, und durch eine entsprechende Untersuchung nachzuweisen. Die Untersuchungskosten übernimmt Wald und Holz NRW.

Die Untersuchung der zum Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber wird vor bzw. an dem Einstellungstermin bei Wald und Holz NRW durchgeführt. Dazu erhalten die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber eine gesonderte Einladung.

15. Führt die Rot/Grün-Blindheit zum Ausschluss der Forstdiensttauglichkeit?

Eine ausgeprägte Rot-Grün-Blindheit kann zur Versagung der Forstdiensttauglichkeit führen.

Begründung:
In den Bereichen des Forst- und Jagdbetriebes kann eine ausgeprägte Rot-Grünblindheit zu folgenden Gefährdungen führen:

a. Jagdbetrieb: Das Blut (Jägersprache „Schweiß“) angeschossenen oder angefahrenen Wildes auf grünem Untergrund (Gras, Farn u.a. Pflanzen) wird nicht gesehen / erkannt. Dadurch werden erfolgreiche Nachsuchen auf verletztes Wild erschwert bzw. erst gar nicht veranlasst. Diverse Praxisbeispiele dafür liegen vor.

b. Bei Waldinventurverfahren (LWI, BWI, Waldschadensinventuren etc.) können rot-grün-Kontraste z.B. bei der Luftbildauswertung nicht wahrgenommen/gesehen und ausgewertet werden.

c. Erhöhte Verkehrsgefährdung aufgrund mangelnder Wahrnehmung des Wechsels von Lichtzeichen­anlagen (z.B. Ampel) bei der KFZ-Führung.

Rot-Grünschwächen können sehr unterschiedliche Ausprägungen haben.

Betroffene können häufig die beiden Farben klar unterscheiden, lediglich die Farbwahrnehmung unterscheidet sich von Farbtüchtigen. Wird bei der Prüfung des Farbsehens eine Rot- und/ oder Grünschwäche festgestellt, so hat sich der Bewerber / die Bewerberin einer augenärztlichen Zusatzuntersuchung zur Feststellung des Anomaliequotienten zu unterziehen. Eine Forstdienst­tauglichkeit liegt vor bei:

  • Rotschwäche mit einem Anomaliequotienten unter 0,7,
  • Grünschwäche mit einem Anomaliequotienten über 4,0.

Bei Grenzfällen sollte eine Arbeitserprobung mit kritischen Fallbeispielen durchgeführt werden.

- Während des Vorbereitungsdienstes -

16. Kann ich den forstlichen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren?

Nein. Teilzeitmodelle für die forstlichen Vorbereitungsdienste sind leider nicht möglich. Die forstlichen Vorbereitungsdienste werden – auch aus organisatorischen Gründen – nur in Vollzeit angeboten.

17. Ist der forstliche Vorbereitungsdienst mit dem Führen eines (Jagd-)Hundes vereinbar?

Ein forstlicher Vorbereitungsdienst bei Wald und Holz NRW ist mit einem Jagdhund grundsätzlich möglich. Es funktioniert aber nur dann, wenn der Hund im Bedarfsfall immer in der Nähe, also z. B. bei der Familie ortsnah zum eigenen Wohnort / Einsatzort untergebracht werden kann:

Die forstlichen Vorbereitungsdienste beinhalten mehrere Verwaltungslehrgänge, Workshops und Seminartage sowie die schriftlichen, praktischen und mündlichen Laufbahnprüfungen, bei denen Hunde nicht zugelassen sind bzw. mitgenommen werden können! Dazu kommt noch die zweimonatige internationale Reisezeit im Forstreferendariat.

Fazit: Ist die Familie oder der Ort einer möglichen Hundeunterbringung weiter entfernt oder sogar in einem ganz anderen Bundesland, wird es schwierig und im Zweifelsfall auch teuer (Hunde­pension!).

Tipp: Bei Überlegungen zur Neuanschaffung eines Jagdhundes diese besser nach dem Vorbereitungsdienst planen.

18. In welchem Einstellungsverhältnis befinde ich mich während des Vorbereitungsdienstes?

Sowohl im gehobenen wie auch im höheren Dienst wird in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis als Angestellte / Angestellter eingestellt – nicht als Beamter / Beamtin auf Wiederruf!

19. Was wird an Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gestellt?

Die persönliche Schutzausrüstung wird in Abhängigkeit einer vor Beginn der Tätigkeit erfolgten Gefährdungsbeurteilung gestellt.

Zu der PSA gehören: FPA-anerkannte Forst-Sicherheitsschuhe oder -stiefel, Gamaschen, Regenschutzkleidung, Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schutz­handschuhe, UV-Shirt und Schutzbrille als Grundausstattung.

Weiterhin kann ein elektronischerer Gehörschutz leihweise während der Ausbildung gestellt werden.

20. Gibt es eine Reisekostenrückerstattung?

Die Wegstreckenentschädigung für Auftragsfahrten beträgt 0,30€/km. Diese wird auf eine monatlichen Fahrtstrecke von 1.000 km begrenzt (Limit).

Für Ausbildungsfahrten, Seminartage und Lehrgänge können die Dienstkraftfahrzeuge (Pool­fahrzeuge) von Wald und Holz NRW soweit verfügbar genutzt werden. Privatfahrten können mit diesen Dienst-KFZ nicht gemacht werden.

21. Welche IT-Ausstattung erhält man im Vorbereitungsdienst?

Die Forstinspektoranwärter-/innen erhalten analog der Leiter-/innen der Forstbetriebsbezirke bei Wald und Holz NRW zu Beginn ihrer Ausbildungszeit ein ToughPad mit Zubehör incl. VPN-Einrichtung. Forstreferendar/-innen erhalten einen Laptop incl. VPN-Einrichtung zu Beginn ihrer Ausbildungszeit.

22. Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe für Anwärter/-innen und Referendar/-innen?

Die Unterhaltsbeihilfe für Forstinspektoranwärter/-innen beträgt derzeit 1.405,68 € brutto und für Forstreferendar/-innen 1.583,28 € brutto (Besoldungstabelle ab 01.12.2022).

- Nach dem Vorbereitungsdienst -

23. Wie gestalten sich die Chancen zur Übernahme nach der Anwärterzeit?

Für eine Anschlussverwendung wird Ihr Interesse bezüglich Geschäftsfeld, Tätigkeitsfeld, familiäre Verhältnisse und Standort im Rahmen der verfügbaren Stellenmöglichkeiten berück­sichtigt. In der Regel bietet Wald und Holz NRW den erfolgreichen Prüfungsabsolvent-/innen nach der Laufbahnprüfung mit mindestens Note befriedigend (8 Punkte oder besser) einen zeitlich befristeten Anschlussvertrag im Angestelltenverhältnis an, an den sich dann bei Bewährung zeitnah ein Verbeamtungsangebot anschließt.

Für den gehobenen Forstdienst plant Wald und Holz NRW eine Übernahme von jährlich 15-20 Forstinspektoranwärterinnen / Forstinspektoranwärtern. Die Einstellung erfolgt zunächst im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als Angestellte/r mit Besoldung EG 10 auf folgenden Grundlagen: Notendurchschnitt, Beurteilung, Soziale Kompetenz.

Im Rahmen der Stellenbewertung ist auch eine höhere Eingruppierung im Rahmen des TV-L möglich. Bei Bewährung erfolgt nach 12 bzw. 24 Monaten eine Verbeamtung nach A9 (Forstinspektor-/in) . Die Altersgrenze für eine Verbeamtung liegt derzeit bei Lebensalter 42.


 [LF1]Und was ist mit hD?

24. Wie gestalten sich die Chancen zur Übernahme nach dem Referendariat?

Die vier bis sechs besten Forstassessoren eines Jahrgangs aus NRW erhalten bei Wald und Holz NRW bei Interesse im Anschluss an das Forstreferendariat ein zeitlich befristetes Beschäftigungs­verhältnis als Angestellte mit Besoldung nach TV-L 13. Vorher bekundete Wünsche der Bewerberinnen / Bewerber bezüglich der Tätigkeitsbereiche und Einsatzorte werden im Rahmen des aktuellen und örtlichen Stellenbedarfs nach Möglichkeit berücksichtigt.Für einen Anschlussvertrag nach dem Vorbereitungsdienst ist eine Laufbahnprüfungsnote von mindestens befriedigend (8 Punkte) Voraussetzung. Grundlagen: Notendurchschnitt, Beurteilung, Soziale Kompetenz.

Im Rahmen dieses in der Regel auf 24 Monate zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnisses können Sie sich dann an den bundesweiten Ausschreibungen für Nachwuchsführungskräfte bei Wald und Holz NRW bewerben. In der Laufbahn des höheren Forstdienstes werden jährlich ca. zwei bis sechs Stellen für Nachwuchsführungskräfte als Beamtenstellen mit Besoldung nach A 13 ausgeschrieben. Die Personalauswahl erfolgt im Rahmen eines Assessment-Center-Verfahrens.

Ansprechpersonen

Wald und Holz NRW
Mark Mevissen
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147  Münster

Tel.: +49 251 91797 106
Mobil: +49 171 5870093
Fax: +49 251 91797 100
vCard: laden
Wald und Holz NRW
Sophie Dohrmann
Kurt-Schumacher-Str. 50 b
59759  Arnsberg

Tel.: +49 251 91797 406
Mobil: +49 175 3630023
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